Arbeitseinsätze


Wappen CSV188e.V.Arbeitseinsätze sind alle Aktivitäten zur Werterhaltung und Wertschöpfung an Eigentum und Gelände des CSV, Mitwirkung bei Veranstaltungen des CSV sowie weitere vom Vorstand als Arbeitseinsatz eingestufte Tätigkeiten. Alle aktiven Mitglieder des CSV sind verpflichtet, sich an Arbeitseinsätzen zu beteiligen. Die Verpflichtung gilt von 16 bis 65 Jahren, d.h. ab dem Jahr, in dem das Mitglied 16 wird, bis zu dem Jahr, in dem es 65 wird. Die Eltern von Kindern im CSV sind nicht zu Arbeitseinsätzen verpflichtet; es wird aber an sie appelliert, sich zu beteiligen, insbesondere auch in der Unterstützung des Übungsleiters.


Rahmenbedingungen für Arbeitseinsätze:

  • Arbeitszeit: 2 Stunden im Jahr
  • Alternative Zahlung bei nicht geleisteten Arbeitsstunden: 10 € je 1 Stunde
  • Gesamtverantwortung: Verantwortliches Vorstandsmitglied (Koordinator, zz. Frank Lietze)
  • Bis Ende März ist ein Terminplan für Arbeitseinsätze auf der Website zu veröffentlichen und an den Protokollverteiler zu versenden. Der Terminplan kann im Laufe des Jahres verändert werden. Ab Veröffentlichung können sich Mitglieder zur Teilnahme anmelden.
  • Arbeitseinsätze müssen von festgelegten Verantwortlichen (Einsatzleiter) geleitet und mit Anwesenheitsliste/Zeitnachweis beim Koordinator abgerechnet werden.
  • Die geleisteten Stunden werden in der HGL-Mitgliederverwaltung erfasst.
  • Nach dem Jahreswechsel wird der Betrag für die nicht geleisteten Arbeitsstunden eingezogen bzw. eingefordert.

Befreiter Personenkreis:

  • Übungsleiter und Co-Trainer
  • Schiedsrichter/ Kampfrichter die mehrmals im Jahr eingesetzt sind
  • Andere vom Vorstand diesbezüglich anerkannte Funktionen
  • Wer erst zum 01.Oktober oder später Mitglied geworden ist (Eintrittsdatum wegen Beitrittsgebühr ab 01.September), ist ebenfalls befreit.
  •  Die befreiten Mitglieder sind vom Abteilungsleiter an den Koordinator zu melden.

Wiederkehrende Arbeiten

  • Frühjahrsputz
  • Arbeiten am Außengelände an der Sporthalle/ Schulsportplatz
  • Arbeiten auf Sportplätzen
  • Sanierung Mehrzweckgebäude
  • Instandhaltung Bootshaus/ Boote
  • Hilfe bei Seelauf, Kinderfest, Treffen der Übungsleiter, Sportlerball, Seniorenweihnachtsfeier

Diese Ordnung tritt mit dem Beschluss in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab 01.01.2012. Beschlossen am 16.03.2012.


Vorstand | CSV 1881 e.V. | Caputh, den 11.09.2012