Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports seiner Mitglieder durch Bereitstellung von Anlagen und Sportgeräten, durch Ausbildung, insbesondere der Jugend und Kinder, durch Veranstaltungen zur Förderung der Verbundenheit seiner Mitglieder und durch Vertretung gemeinsamer Interessen.
Die Anerkennung außerordentlicher Mitglieder oder fördernder Mitglieder erfolgt nach schriftlicher Antragstellung durch Beschluss des Vorstandes.
Persönlichkeiten, die sich durch außerordentliche Verdienste um die Entwicklung des Sports verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Sie haben das Recht, mit beratender Stimme an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, sofern sie nicht Rechte als ordentliche Mitglieder wahrnehmen können.
Die Mitglieder sind berechtigt, mit Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, bei der Erarbeitung und Fassung von Beschlüssen mitzuwirken. Sie sind berechtigt ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Sie sind weiterhin berechtigt, das gemeinschaftliche Eigentum des Vereins zu nutzen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, Ordnungen und Regeln des Vereins einzuhalten und durchzusetzen, Mitgliedsbeiträge und Gebühren termingemäß zu entrichten und an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Sie sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zum Wohle des Vereins beizutragen und mitzuhelfen, Schaden vom Verein abzuwenden.
sowie weiteren Sportfreunden der einzelnen Abteilungen oder Sportgruppen.
Aus Entscheidungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Diese Satzung ist am 25.06.1990 von der Mitgliedersatzung des Vereins Caputher SV 1881 e.V. beschlossen worden.
Die Satzung trat am 01.07.1990 in Kraft.
Eingearbeitet sind die Ergänzungen und Änderungen vom 18.03.1991, vom 05.08.1991, vom 21.11.2003 und vom 26.11.2004.