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Beitragsordnung des Caputher SV

Die Beitragshöhe wurde in der Mitgliederversammlung am 20.11.2009 beschlossen.

 

 

                                                 

  • Senioren sind alle Mitglieder, die zu Beginn des Beitragsjahres ihr 65. Lebensjahr vollendet haben.

  • Junioren sind alle Mitglieder, die zu Beginn des Betragsjahres ihr 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.

  • Familienbedingt wird ein verminderter Beitrag für alle Familienmitglieder erhoben, wenn mindestens 3 Familienmitglieder (in einem Haushalt) Vereinsmitglieder sind.

  • Für Neuzugänge ist nur das Lastschriftverfahren zulässig.

  • Als Aufnahmegebühr wird ein zusätzlicher Monatsbeitrag erhoben. Für deren Einzug wird das Eintrittsdatum um einen Monat vorverlegt.

  • Mitglieder, die in zwei (oder mehreren) Abteilungen des CSV aktiv Sport treiben, zahlen nur einen Beitrag. Haben die Abteilungen eine unterschiedliche Beitragshöhe, so ist der Beitrag gemäß der höheren Beitragsstufe zu zahlen.

  • Für Härtefälle kann ein Beitragsminderungsantrag beim Vorstand gestellt werden.

  • Für das 1. Halbjahr wird am 01. April, für das 2. Halbjahr am 01.Oktober kassiert.

  • Ein Austritt ist nur zum Quartalsende zulässig.

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